Düsseldorfer Tabelle: Mindestunterhalt 

neu festgesetzt

 

Gemäß Verordnung vom 12.09.2019 wurde der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder neu festgesetzt. Die Neufestsetzung erfasst den Zeitraum ab dem 01.01.2020 und den Zeitraum ab dem 01.01.2021.

Folge ist auch eine Änderung der Düsseldorfer Tabelle, voraussichtlich zum 01.01.2020. Die Düsseldorfer Tabelle, entwickelt und veröffentlicht im Jahr 1962 durch das Oberlandesgericht Düsseldorf, dient als Maßstab und Richtschnur zur Berechnung eines angemessenen Unterhalts. Insbesondere für den Kindesunterhalt hat sie bis heute eine überragende praktische Bedeutung.

Die Düsseldorfer Tabelle ist selbst aber keine gesetzliche Vorschrift, sondern eher als allgemeine Richtlinie anzusehen, die aber gerade vor Gericht zur Berechnung der Unterhaltspflichten bzw. Unterhaltsberechnung der Höhe nach so akzeptiert wird. Dem Unterhaltspflichtigen gibt sie Aufschluss darüber, wie hoch sich die Unterhaltshöhe bemisst.

Wenn Sie Kindesunterhalt für Ihre Kinder erhalten oder zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet sind, sollten Sie auf diese Änderungen achten. Die Zahlbeträge müssen der Höhe nach angepasst werden.

Das Familienrecht bearbeitet in Oldenburg schwerpunktmäßig Frau Rechtsanwältin Maren Waruschewski als Fachanwältin.

 

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