Familienrecht

Das Familienrecht umfasst die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Familie, Verwandtschaft und Lebenspartnerschaft verbundenen Personen. Auf Grund unserer langjährigen Erfahrung beraten und vertreten wir unsere Mandanten umfassend in familienrechtlichen Angelegenheiten mit den Schwerpunkten auf Scheidungs-, Unterhalts- und Zugewinnausgleichsverfahren. Daneben werden wir vor allem im Rahmen unseres Notariates bei allen Fragen familienrechtlicher Vertragsgestaltungen tätig.

Im Interesse unserer Mandanten folgen wir dabei dem Grundsatz, dass nach Möglichkeit alle regelungsbedürftigen Punkte einvernehmlich und außergerichtlich zwischen den Parteien geregelt werden. Ist jedoch eine streitige Auseinandersetzung unvermeidbar, werden die gerichtlichen Verfahren mit der gebotenen Zielstrebigkeit durchgeführt. Im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung gilt es zudem häufig zu klären, wie das während einer Ehe erworbene Vermögen aufgeteilt werden soll. Hier beraten wir unsere Mandanten insbesondere im Hinblick auf Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder Kapitalvermögen. Wenn die Fallgestaltungen dies erfordern, arbeiten wir hierbei mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder Gutachtern zusammen.

In diesem Rechtsgebiet vertreten Sie die Kollegen Dr. jur. Marcus Rolfes LL.M. und Maren Waruschweski.

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