Wenn keine testamentarischen Verfügungen getroffen werden, gilt im Todesfall das gesetzliche Erbrecht. Dieses entspricht jedoch nicht immer den Interessen der Betroffenen. Um sicher zu stellen, dass die eigenen Vorstellungen auch nach Eintritt des Erbfalls Bestand haben, ist daher anwaltliche – und ggf. auch notarielle – Hilfe häufig unerlässlich. Wir beraten unsere Mandanten bei der Planung und zivil- sowie steuerrechtlichen Gestaltung der Vermögensnachfolge umfassend und sind bei der Errichtung von Verfügungen von Todes wegen durch Testament oder Erbvertrag behilflich. Nach Eintritt des Erbfalls begleiten wir auf Wunsch auch die Auseinandersetzung des Nachlasses und vertreten gerichtlich sowie außergerichtlich die Interessen von Erben, Vermächtnisnehmern oder Pflichtteilsberechtigten.
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