Derzeit wird davon ausgegangen, dass die Düsseldorfer Tabelle, die als Richtlinie für die Bemessung des Kindesunterhalts dient, zum 01.01.2022 geändert wird. Die Zahlbeträge werden voraussichtlich angehoben, da das Existenzminimum der Kinder erhöht werden soll. Wenn Sie unterhaltsverpflichtet sind oder aber für ein minderjähriges Kind Unterhalt geltend machen oder gemacht haben, dann achten Sie auf die Änderungen. Selbstverständlich können Sie sich jederzeit zur Neuberechnung etwaiger Unterhaltsansprüche an uns wenden.
Frau Rechtsanwältin Waruschewski betreut das Familienrecht und steht Ihnen als Ansprechpartnerin gerne zur Verfügung.
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