Neue Bußgeldverordnung tritt zum 

09.11.21 in Kraft

 

Schon im Jahr 2020, genauer zum 28.04.2020, sollte eine neue Bußgeldkatalogverordnung gelten, die Vieles verschärfte. Insbesondere sollten deutlich früher auch Fahrverbote verhängt werden, was zu immensen Wertungswidersprüchen führte. Die Neuregelung war handwerklich schlecht gemacht und beachtete die bisherige Verhältnismäßigkeit nicht mehr in allen Punkten. Wie schlecht zeigte sich dann bald, als - besonders auch durch den ADAC - publik gemacht wurde, dass bei der Neufassung gegen das verfassungsrechtliche Zitiergebot verstoßen worden war. Der Gesetzgeber hatte nicht die entsprechenden Normen zitiert, die er als Ermächtigungsgrundlage für die neue Regelung ansah, hätte dies aber tun müssen. So galten denn bald die alten Regeln weiter.

Nun gibt es einen neuen Anlauf. Zum 09.11.2021 tritt eine weitere Neuregelung in Kraft, die vor allem die viel gescholtenen Fehler ihrer Vorgängerin wieder ausbügeln sollte, gleichzeitig aber den angestrebten verkehrslenkenden Zweck nun noch umsetzen muss. Alle Verkehrsverstöße ab dem 09.11.2021 unterfallen dann den neuen Regeln.

Und wie fast überall dieser Tage, hat die Neufassung vor allem eine Konsequenz: Es wird teurer. Und zwar deutlich teurer. Bei PKW und Motorrädern werden die bisherigen Verwarnungsgelder für Überschreitungen bis 20 km/h verdoppelt. Damit kann eine Verwarnung bis zu 70 € kosten und würde dem Verkehrsteilnehmer als Bußgeld schon einen Punkt einbringen. Allerdings bleibt es auch bei der Neuregelung dabei, dass bei Verwarngeldern noch keine Punkte folgen. Im Bereich ab 21 km/h Überschreitung werden die Bußgelder zwar deutlich erhöht, aber immerhin nicht stets verdoppelt.

Vor allem dem Schutz der Radfahrer sollte die letzte Novelle dienen. Und dies wird auch bei den neuen Regeln sehr deutlich. Zum besonderen Schutz von Radfahrern und Fußgängern wird nun auch beim unachtsamen Abbiegen eines PKW ein Fahrverbot fällig, wenn dadurch einer der schwächeren Verkehrsteilnehmer gefährdet wird. Fahrzeuge über 3,5 to zulässige Gesamtmasse, insbesondere LKW, dürfen innerhalb geschlossener Ortschaften wegen der Gefahr im toten Winkel "verschwindender" Radler nur noch mit Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen. Anderenfalls droht ein Bußgeld von 70 € und ein Punkt in Flensburg.

Auch wieder in den Fokus gerückt sind bei der Sanktionierung von Halt- und Parkverstößen, die Schutzflächen für Radfahrer und Radwege. Hier wird das Parken oder Halten deutlich teurer, vor allem, wenn es zu Behinderung, Gefährdung oder gar einem Unfall kommt. Auch Halten und Parken in zweiter Reihe gehört hierher. Hier kann es jetzt Bußgelder bis zu 100 € geben, sowie einen Punkt in Flensburg.

Hinzu kommt ein Verwarngeld von 55 € für das Parken auf Plätzen nur für Elektrofahrzeuge. Das Parken ohne oder mit abgelaufenem Parkschein wird ebenfalls teurer.

Neue Reglungen betreffen auch das Bilden der Rettungsgasse auf Autobahnen. Bereits das Nichtbilden einer Rettungsgasse führt zu einem Fahrverbot. Auch das unerlaubte Befahren der Rettungsgasse, welches bisher nur als unerlaubtes Rechtsüberholen verfolgt werden konnte, ist nnun ein eigener Tatbestand. Für diese Zuwiderhandlung gibt es nun Geldbußen bis 320 Euro, ein einmonatiges Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg.

Abschließend gibt es eine saftige Erhöhung der Geldbuße für die Verursachung von unnötigem Lärm oder vermeidbaren Abgasbelästigungen von vormals 10 € auf 80 €, sowie der Geldbuße für das unnütze Hin- und Herfahren innerhalb geschlossener Ortschaften von 20 € auf 100 €. Mit dieser Maßnahme soll das sog. "Posen" sanktioniert werden, also das absichtliche Herumfahren mit Sportauspuff und aufheulendem Motor im Bereich belebter Orte.

Nicht geändert wird dagegen die Fahrerlaubnisverordnung. Immer noch sind 7 Punkte in Flensburg das Höchste, was man sich noch "erlauben kann". Bei Erreichen des 8. Punktes wird die Fahrerlaubnis entzogen. Da es nun deutlich mehr Möglichkeiten gibt, Punkte anzuhäufen, das erlaubte Maß aber so begrenzt ist, wie vor der Reform, wird die sachgerechte Verteidigung gegen bußgeldrechtliche Vorwürfe noch wichtiger werden. Ein im Verkehrsrecht erfahrener Verteidiger und eine gute Rechtsschutzversicherung werden fast ein "Muss" für alle, die beruflich auf ihren Führerschein angewiesen sind.

Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gern und stehen mit Rat und Tat zur Seite. Und zumindest im Ordnungswidirgkeiten- und Strafrecht gilt in erster Linie: "Schweigen ist Gold". Gute Fahrt!

 

Kompetenz.

Verlässlichkeit.

Kontinuität.

 

Spezialisierte Rechts-
und Fachanwälte -
Ihr gutes Recht!