Zum 01.01.2021 sind erneut wichtige unterhaltsrechtliche Änderungen erfolgt. Die Düsseldorfer Tabelle hat sich insoweit geändert, als die Zahlbeträge erhöht wurden und die Erhöhung des Kindergeldes berücksichtigt worden ist. Dementsprechend wurden auch die Leitlinien der Oberlandesgerichte angepasst. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass der Bedarf eines volljährigen Kindes mit eigenem Hausstand auf 860,00 € pro Monat, der Selbstbehalt gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern auf 1.400,00 € pro Monat und der Selbstbehalt gegenüber Ehegatten auf 1.280,00 € pro Monat erhöht worden ist. Sollten Sie unterhaltsberechtigt oder -verpflichtet sein, lassen Sie sich vorsorglich anwaltlich beraten und den aktuellen Unterhaltsanspruch berechnen.
Das Familienrecht betreut in unserem Hause Frau Rechtsanwältin Maren Waruschweski.
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