Momentan, das wird jeder für sich feststellen, läuft alles anders als bisher. Die Corona-Pandemie macht vieles Gewohnte plötzlich unmöglich oder schwierig. Auch im Familienrecht und vor Gericht. Die Gerichte waren in den letzten Wochen nur mit einer „Notbesetzung“ besetzt. Alle Verfahren, die nicht eilbedürftig waren, kamen ins Stocken. Für Ehegatten, die sich gerade in einem Ehescheidungsverfahren befinden, hat das unter Umständen schwerwiegende finanzielle Nachteile. Denn solange die Ehe nicht geschieden ist, besteht ein Anspruch auf Trennungsunterhalt. Dieser muss also weitergezahlt werden – egal wie lange das Scheidungsverfahren dauert. Die Dauer eines Scheidungsverfahrens hängt nicht nur von der isolierten Ehescheidung ab, sondern oftmals auch von den sogenannten Verbundsachen, wie nachehelichen Unterhalt oder Zugewinn. Hier müssen zum Teil Sachverständigengutachten eingeholt oder Zeugen gehört werden. Je länger sich aber die Beweisaufnahme oder der Verhandlungstermin, die Verbundsachen betreffend, hinauszögert, desto länger dauert auch das Scheidungsverfahren mit den oben genannten Folgen. Seit Ende April haben die Gerichte ihre reguläre Arbeit wieder aufgenommen, der gesetzliche Richter ist wieder zuständig. Aber: die Gerichte sind ausgelastet. Es geht also nicht schneller, sondern aufgrund der Auslastungslage kann es weiterhin zu erheblichen Verzögerungen kommen. Aufgrund dessen kann es sich anbieten, sich jetzt zu vergleichen. Es ist möglich, den Zugewinn, nachehelichen Unterhalt und sonstige Vermögensauseinandersetzung, ja sogar den Versorgungsausgleich, im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu regeln. Diese muss notariell beurkundet werden und kann dann dem Gericht vorgelegt werden. Das Gericht wird nur noch den Scheidungstermin festlegen müssen. Das vereinfacht und beschleunigt die Angelegenheiten.
In unserer Kanzlei betreut Frau Rechtsanwältin Maren Waruschewski das Familienrecht. Sprechen Sie uns gerne an!
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