Mit Datum vom 28.04.2020 tritt die Neufassung der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Damit gelten auch – teilweise erheblich – höhere Bußgelder und schwerwiegendere Fahrverbotsregelungen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Außerdem sind viele Neuerungen in Gesetzesform ergangen, die Fahrradfahrer besonders schützen und an einigen Stellen gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr privilegieren sollen.
1. Für welche Verkehrsverstöße gelten die neuen Bußgelder?
Für alle Verkehrsverstöße, die noch bis zum 27.04.2020 um 23:59 Uhr begangen wurden, gilt weiterhin altes Recht und damit die alten Bußgeldsätze. Das heißt aber auch, für Verstöße, die ab dem 28.04.2020 um 00:00 Uhr und danach begangen werden, gelten ab sofort die neuen und höheren Bußgelder.
2. Die Bußgelder werden teilweise verdoppelt, ein Fahrverbot wird schneller verordnet, Punkte aber wie gewohnt erst ab 21 km/h Überschreitung
Die Bußgelder bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von bis zu 21 km/h verdoppeln sich für Auto- und Motorradfahrer. 11 km/h innerorts zu schnell kosten dann 50 Euro, statt bisher 25 Euro. Punkte gibt es künftig weiterhin erst ab 21 km/h Überschreitung. Sie drohen nicht nicht schon ab 16 km/h Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit, wie zunächst medial berichtet. Außerdem ändern sich die Grenzen für ein Fahrverbot – und zwar für alle Fahrzeuge! Ein sogenannter grober Pflichtverstoß, der zu einem Fahrverbot führt, liegt nach der Gesetzesänderung schon vor, wenn man innerorts 21 km/h zu schnell unterwegs ist. Die Grenze wurde also um 10 km/h gesenkt. Bislang gab es ein Regelfahrverbot erst ab einer Überschreitung innerorts von 31 km/h. Außerorts reicht künftig bereits eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h aus, um ein Fahrverbot zu bekommen. Hier wurde die Fahrverbotsgrenze sogar um 15 km/h gesenkt, von früher 41 km/h auf künftig 26 km/h.
3. Was ändert sich bei den Halt- und Parkverstößen?
Höhere Geldbußen werden für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen, sowie das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen (neu) fällig, ebenso für das Parken und Halten in zweiter Reihe. Für diese Verstöße werden die Geldbußen von derzeit ab 15 Euro auf bis zu 100 Euro erhöht. Wenn in den beschriebenen Fällen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung erfolgt oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt, droht zusätzlich der Eintrag eines Punktes in das Fahreignungsregister. Für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz werden die Geldbußen von 35 Euro auf 55 Euro angehoben.
Neu eingeführt wird der Tatbestand für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge. Dafür wird ein Verwarngeld von 55 Euro fällig.
Das rechtswidrige Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen oder im Bereich einer scharfen Kurve wird zukünftig statt mit 15 Euro mit 35 Euro geahndet. Für allgemeine Halt- und Parkverstöße werden die Bußgelder von bis zu 15 Euro auf bis zu 25 Euro angehoben.
4. Mit welchem Bußgeld muss ich rechnen, wenn ich die Rettungsgasse nicht bilde?
Bereits für das Nichtbilden der Rettungsgasse gibt es zukünftig ein Bußgeld von 200 Euro, sowie 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Sollte zusätzlich noch eine Behinderung, eine Gefährdung oder gar eine Sachbeschädigung hinzukommen, wird es teurer.
5. Was passiert, wenn ich die Rettungsgasse unerlaubt befahre?
Die Rettungsgasse darf nur von Einsatz- und Hilfsfahrzeugen befahren werden. Dem Fahrer, z. B. eines Motorrads oder Pkws, der diese unberechtigt befährt, droht künftig ein Bußgeld von 240 Euro. Zusätzlich gibt es 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Bislang wurden nur 100 Euro und 1 Punkt in Flensburg fällig.
6. Darf ich künftig eine Blitzer-App auf dem Smartphone haben oder ist das verboten?
Eine Blitzer-App oder eine Radarwarnfunktion dürfen auch künftig auf einem Smartphone installiert sein. Egal, ob als separate App oder als gesonderte Funktion, z. B. in einer Navigations-App.
Gut zu wissen
Das Smartphone darf im Fahrzeug mitgeführt werden. Es muss nicht ausgeschaltet sein. Eine entsprechende App muss nicht deinstalliert werden.
Aber! Es ist verboten, die Warnfunktion während der Fahrt zu verwenden. Sie muss deaktiviert bleiben. Anderenfalls droht ein Bußgeld von 75 Euro sowie 1 Punkt in Flensburg.
7. Was ändert sich beim Abbiegen sowie Ein- und Aussteigen zum Schutz vor Radfahrer?
Bei fehlerhaften Abbiegevorgängen oder bei Verletzung der Sorgfaltspflicht beim Ein- oder Aussteigen werden die Geldbußen verdoppelt.
8. Was ist Auto-Posing und welche Bußgelder drohen?
Für das sogenannte Auto-Posing, also das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung etwa durch unnützes Hin- und Herfahren, fallen zukünftig statt bis zu 20 Euro bis zu 100 Euro Bußgeld an.
Für die Bearbeitung der Mandate im Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht sind in unserer Kanzlei in Oldenburg die Rechtsanwälte Andreas Genze und Sebastian Schlüter zuständig. In Hude ist Ihre Ansprechpartnerin Frau Rechtsanwältin Kathrin Schmidt.
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