Corona-Krise: Was bedeutet das für Ihre geplante Reise?

 

Die derzeitige Corona-Pandemie sorgt für viel Aufsehen und erfordert besondere Maßnahmen. Allgemein wird empfohlen, Zuhause zu bleiben, Kontakte möglichst zu vermeiden und auch Reisen soweit wie möglich zu umgehen. Neben der vom Auswärtigen Amt ausgesprochenen Reisewarnung, haben einige Länder zudem Einreisebeschränkungen an Flughäfen und Grenzen ausgesprochen. Auch der Flugverkehr wurde stark eingeschränkt. Einige Reisende, die sich noch in Urlaubsgebieten befinden, werden auf Veranlassung der Bundesregierung nach einer entsprechenden Priorisierung zurück nach Deutschland geholt.

Doch was ist mit noch bevorstehenden Reisen? Kann die Reise storniert werden – und wenn ja, entstehen dadurch Kosten? Darauf muss man antworten: „Es kommt darauf an!“ Eine kostenfreie Stornierung einer Pauschalreise ist immer dann möglich, wenn die Anreise oder die Durchführung der Reise durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt wird. Ein starkes Indiz hierfür ist etwa eine ausgesprochene Reisewarnung. Die derzeit vom Auswärtigen Amt ausgesprochene Reisewarnung gilt jedoch zunächst zeitlich begrenzt. Für Reisen, die erst nach Ablauf der Reisewarnung beginnen, kommt daher nicht ohne Weiteres eine kostenlose Stornierung in Betracht. Hierneben ist unter Umständen der Rücktritt vom Reisevertrag möglich, sofern eine erhebliche Leistungsänderung des Reisevertrages vorliegt. Dies muss im Einzelfall überprüft werden.

Bei Individualreisen kann die Sachlage anders zu bewerten sein. Es kann geschehen, dass die Fluggesellschaft den Flug zwar durchführt, für den Fluggast hingegen eine Einreisebeschränkung besteht, aufgrund derer er nicht einreisen darf. Für den Fluggast stellt sich daher die Frage, ob die Fluggesellschaft gleichwohl den Flugpreis verlangen kann. Ferner stellt sich die Frage, ob ein Fluggast, wenn ihm am Zielort eine Quarantäne droht, den Flug antreten muss oder ob er die Möglichkeit bekommt, kostenfrei vom Vertrag frei zu werden.

Dies sind nur einige wenige Probleme, die sich im Zusammenhang mit bevorstehenden Reisen stellen können. Sie sollten daher anwaltlich überprüfen lassen, wie sich die Sach- und Rechtslage in Ihrem konkreten Fall darstellt. Ihre Ansprechpartner sind Herr Rechtsanwalt Andreas Genze in Oldenburg und Frau Rechtsanwältin Kathrin Schmidt in Hude.

Zu diesem Artikel ist am 04.05.2020 noch ein Update erschienen:

Update: Ihre Reise während der Corona-Krise

 

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