Produkthaftung und Produzentenhaftung

„Produkthaftung“ bezeichnet die verschuldensunabhängige Haftung eines Herstellers von Produkten auf Ersatz von Sach- und/oder Personenschäden, die beim Endabnehmer infolge eines fehlerhaften Produkts entstanden sind. Die Produkthaftung ist im Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) geregelt und von der in derartigen Fällen möglicherweise ebenfalls bestehenden, indes verschuldensabhängigen „Produzentenhaftung“ nach § 823 BGB zu unterscheiden. Ansprüche aus Produkthaftung setzen weder einen Vertrag zwischen dem Hersteller und dem Endabnahmer voraus, noch ist ein Verschulden für die Haftung des Herstellers erforderlich. Vielmehr soll der Endabnehmer vor bestimmten von einem fehlerhaften Produkt ausgehenden Gefahren verschuldensunabhängig geschützt werden, auch wenn sich diese erst nach Inverkehrbringen des Produkts gezeigt haben. Der Höhe nach ist die Haftung des Herstellers indes nach Maßgabe der Vorschriften des ProdHaftG beschränkt.

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