Handels-, Handelsvertreter- und Gesellschaftsrecht

Wir beraten und vertreten Unternehmen und Handelsvertreter in allen handelsrechtlichen Angelegenheiten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Auch hier empfiehlt es sich, frühzeitig kompetente anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Durch professionelle Vertragsgestaltung und Beratung können Sie insbesondere zeit- und kostenintensive Auseinandersetzungen vermeiden. Wir helfen Ihnen dabei. Neben den rechtlichen Aspekten berücksichtigen wir insbesondere die steuerlichen und ökonomischen Interessen unserer Mandanten. Überdies bieten wir unseren Mandanten an, ihre bisherigen Verträge und Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Beachtung der neuesten Rechtsprechung zu überprüfen und erarbeiten gerichtsfeste Vertragsgrundlagen und Handlungsanweisungen für den Innen- und Außendienst sowie für die Geschäftsführung. Darüber hinaus sind wir bei der Gestaltung von komplexen Verträgen wie beispielsweise Kauf- und Lieferverträgen zwischen Unternehmen sowie Vertriebsverträgen zwischen Handelsvertretern und Vertragshändlern behilflich. Auf dem Gebiet des Handelsvertreterrechts unterstützen wir unsere Mandanten insbesondere bei der Durchsetzung oder Abwehr von Provisionsansprüchen. Daneben werden wir beratend bei Fragen des Handelskaufs, bei Kommissionsgeschäften oder bei Fracht-, Lager- und Speditionsgeschäften tätig.

Außerdem beraten wir unsere Mandanten in nahezu allen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten. Unsere langjährige Erfahrung und Beratung bezieht sich auf Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), auf Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) und auf Personengesellschaften (GbR, Partnerschaftsgesellschaft). Unter Berücksichtigung gesellschaftsrechtlicher und steuerlicher Aspekte, für die wir ggf. externe Steuerberater und Wirtschaftsprüfer hinzuziehen, beraten wir unsere Mandanten, um für ihr jeweiliges Geschäftsfeld die optimale Gesellschaftsform auszuwählen. Ebenso werden wir bei Gründung neuer Gesellschaften oder bei anstehenden Veränderungen wie beispielsweise einem Gesellschafterwechsel anwaltlich bzw. notariell tätig und beraten bei der sachgerechten Gestaltung von Verträgen und Gesellschafterbeschlüssen. Zudem stehen wir unseren Mandanten bei der Errichtung von Stiftungen und Vereinen beratend zur Seite.

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