Das Verwaltungsrecht ist das Recht der gesamten Staatsverwaltung und regelt insbesondere die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern, aber auch die Funktionsweise der Institutionen der Verwaltung und ihr Verhältnis zueinander. Zum Verwaltungsrecht gehören insbesondere:
Unsere Mandanten, zu denen sowohl Privatpersonen als auch Körperschaften des öffentlichen Rechts zählen, vertreten wir in allen Bereichen des Verwaltungsrecht außergerichtlich und gerichtlich. Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen insbesondere im öffentlichen Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, im Kommunalrecht und im öffentlichen Dienstrecht.
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Ihr gutes Recht!