Das Bau- und Architektenrecht umfasst die Gesamtheit der für die Bebauung von Grundstücken gültigen Vorschriften, wobei wir sowohl auf dem Gebiet des privaten Baurechts tätig werden als auch alle Fragen des öffentlichen Baurechts bearbeiten. Das private Baurecht erfasst vor allem die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bauherrn und dem Werkunternehmer. Das öffentliche Baurecht hingegen gibt vor, unter welchen Bedingungen wie und in welchem Maß Grundstücke baulich verwertet werden können.
Die von uns betreuten Mandate auf dem Gebiet des privaten Baurechts erstrecken sich insbesondere auf das private Bauvertragsrecht sowie auf das Haftungsrecht der Architekten und Ingenieure. Im öffentlichen Baurecht werden wir für nicht nur für Privatpersonen und Unternehmen, sondern auch für Kommunen tätig. Unsere Mandanten beraten und vertreten wir insbesondere in allen Fragen des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts, einschließlich Planfeststellungsverfahren.
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