Umgangsrecht in Zeiten der Corona-Pandemie

 

Gemäß § 1684 Abs. 1 BGB hat das Kind Recht auf Umgang mit jedem Elternteil. Jeder Elternteil ist um Umgang mit dem Kind verpflichtet. Das gilt auch in Zeiten wie den jetzigen – gerade jetzt. Denn auch für die Kinder bedeutet die aktuelle Zeit eine Veränderung im Leben, die Ängste und Unsicherheiten auslöst. Es ist deshalb wichtig, den regelmäßigen Umgang weiter zu führen. Wenn das Kind oder ein Elternteil zur Risikogruppe gehört, müssen die Eltern gemeinsam entscheiden, wie der Umgang durchgeführt wird. Aber gemäß den aktuellen Verordnungen zur Corona-Pandemie ist der Kontakt zwischen engen Verwandten gestattet. Das gilt erst Recht für Eltern und Kinder. Wenn sich die Eltern nicht einigen können, muss zunächst das Jugendamt, in einem nächsten Schritt das Gericht eingeschaltet werden. Verfahren, die Umgang zum Gegenstand haben, haben zeitlich gesehen Vorrang vor anderen Verfahren. Es wird immer zeitnah ein Termin zur mündlichen Verhandlung und Entscheidung festgesetzt.

In unserer Kanzlei betreut Frau Rechtsanwältin Maren Waruschewski das Familienrecht. Sprechen Sie uns gerne an!

 

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